Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juni 2026 · Version 2.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen der RBC Raum. Licht. Design GmbH (nachfolgend «RBC») und ihren Kunden in zwei Leistungsbereichen: (A) Lichtplanung, Lichtdesign und Beratung sowie (B) Verkauf, Lieferung und Organisation der Installation von Leuchten. Sie gelten für Privat- und Geschäftskunden. Mit der Annahme einer Offerte oder Auftragsbestätigung gelten diese AGB als akzeptiert. Bei Widerspruch gehen individuelle schriftliche Vereinbarungen (Offerte, Vertrag) diesen AGB vor. Die aktuelle Version ist jederzeit auf der Website abrufbar.

I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Geltungsbereich. Diese AGB gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen von RBC in den genannten Leistungsbereichen, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
  2. Vertragsabschluss. Offerten sind 30 Tage gültig, sofern nichts anderes angegeben ist. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde die Offerte schriftlich bestätigt oder eine Auftragsbestätigung erhält. Erbrachte Vorleistungen wie Beratung, Bemusterung, Planung oder Konzepte werden verrechnet, auch wenn kein Auftrag zustande kommt.
  3. Vertragsnatur. Planungs- und Beratungsleistungen werden als Auftragsverhältnis im Sinne von Art. 394 ff. OR erbracht. Geschuldet ist eine sorgfältige, fachgerechte Ausführung, nicht ein bestimmter Erfolg. Verkauf und Lieferung von Leuchten richten sich nach Kaufrecht; die Installation erfolgt durch einen Partnerbetrieb bzw. über einen Leuchten-GU (siehe Abschnitt IV).

II. Planungs- und Beratungsleistungen

  1. Leistungsumfang. RBC erbringt insbesondere Lichtidee, Lichtkonzept, Lichtplanung, Beleuchtungspläne, Mengengerüst, Kostenschätzung, Produktspezifikation, Ausschreibung und projektbegleitende Beratung. Der konkrete Umfang ergibt sich aus der Offerte und dem dort definierten Phasen- und Leistungsbeschrieb.
  2. Abgrenzung. Nicht Bestandteil der Planungsleistungen sind: Elektroplanung, Stromlauf- und Elektroschemas, Leitungsführung, lichttechnische Berechnungen (sofern nicht ausdrücklich vereinbart), Bauleitung sowie bauseitige Abnahme. RBC koordiniert mit der Elektroplanung; die fachliche Verantwortung für Elektroplanung und -installation verbleibt bei den jeweiligen Fachplanern und ausführenden Unternehmen.
  3. Mitwirkung des Kunden. Der Kunde stellt die erforderlichen Grundlagen (Pläne, Masse, Raumprogramm), Entscheide und den Zugang rechtzeitig bereit. RBC darf auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der gelieferten Unterlagen vertrauen. Verzögerungen oder Mehraufwand aus fehlenden, verspäteten oder geänderten Vorgaben werden nach Aufwand verrechnet und verschieben vereinbarte Termine entsprechend.
  4. Termine. Termin- und Phasenangaben sind Richtwerte und hängen von der Mitwirkung Dritter (Architektur, Elektroplanung, Lieferanten, GU) ab. Verbindliche Fertigstellungstermine bestehen nur, soweit ausdrücklich schriftlich vereinbart.
  5. Honorar Planung. Planungs- und Beratungsleistungen werden nach effektivem Aufwand zum in der Offerte vereinbarten Stundenansatz verrechnet, exkl. MwSt. Auslagen und Spesen werden separat verrechnet. Die Rechnungstellung erfolgt monatlich, zahlbar innert 30 Tagen netto. Pro Phase sind zwei Feedbackrunden enthalten; weitergehende Änderungen und Mehrleistungen werden separat verrechnet. Wesentliche Mehraufwände werden vorgängig kommuniziert.
  6. Änderungen. Änderungen des Raumprogramms oder der Planungsgrundlagen nach Phasenfreigabe werden separat offeriert und verrechnet.

III. Urheberrecht und Nutzungsrechte

  1. Geistiges Eigentum. Sämtliche von RBC erstellten Lichtkonzepte, Pläne, Skizzen, Visualisierungen, Berechnungen, Listen und Unterlagen sind urheberrechtlich geschützte Werke und bleiben geistiges Eigentum von RBC.
  2. Nutzungsrecht. Der Kunde erhält ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht ausschliesslich für das in der Offerte bezeichnete Projekt. Eine Verwendung für andere Projekte, Bauten, Etappen oder Standorte, eine Weitergabe an Dritte ausserhalb des Projektteams oder eine Bearbeitung der Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von RBC ist nicht gestattet.
  3. Weitergabe im Projekt. Die Weitergabe der Pläne an den Elektroplaner und das Projektteam zur Umsetzung des konkreten Projekts ist zulässig. Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung und kann zusätzlich vergütungspflichtig sein.
  4. Referenz und Urhebernennung. RBC ist berechtigt, das realisierte Projekt zu dokumentieren (Fotografien) und das Konzept für eigene Referenz-, Marketing- und Portfoliozwecke zu nutzen sowie als Urheber genannt zu werden, sofern keine schriftliche Vertraulichkeitsvereinbarung entgegensteht.

IV. Verkauf, Lieferung und Installation von Leuchten

  1. Leistungen. RBC verkauft und liefert Leuchten und Zubehör, organisiert und begleitet die Installation, nimmt Systeme in Betrieb (z.B. Casambi) und unterstützt bei Fehlersuche und Garantieabwicklung. RBC ist kein Elektroinstallationsbetrieb.
  2. Installation im Direktverkauf. Im Rahmen des Leuchtenverkaufs durch RBC werden Installationen von einem konzessionierten Partner-Elektriker ausgeführt. RBC plant, organisiert und begleitet die Ausführung. Die technische Verantwortung und Haftung für die Elektroinstallation liegt beim Elektrobetrieb; Beanstandungen werden direkt durch den Partnerbetrieb behoben. Abgerechnet wird der effektive Zeitaufwand des Elektrikers (Installationsaufwände basieren auf Erfahrungswerten).
  3. Leuchten-GU in Planungsmandaten. Im Rahmen von Planungsmandaten erfolgt die Beschaffung der Leuchten häufig über einen durch Ausschreibung bestimmten Leuchten-Generalunternehmer (Leuchten-GU). Dieser übernimmt als zentraler Ansprechpartner die Zusammenstellung der Leuchten, Koordination der Lieferungen, Beschriftung der Positionen und das Briefing des ausführenden Elektrobetriebs. Einbau und, je nach Vereinbarung, die Programmierung der Anlage erfolgen durch den Leuchten-GU bzw. den von ihm beauftragten Elektrobetrieb; die Garantieabwicklung läuft über diesen mit Herstellergarantie. Die Verantwortung dafür liegt beim Leuchten-GU und dem ausführenden Elektrobetrieb, nicht bei RBC. RBC steht in diesen Fällen beratend zur Seite (siehe auch Ziffer zu Leistungen Dritter).
  4. Garantie Produkte. Für Produkte gilt die Herstellergarantie; die Dauer richtet sich nach dem jeweiligen Hersteller. Die Garantie umfasst nur das Produkt; Arbeitszeit für De-/Montage, Diagnose oder Anfahrt wird verrechnet. Garantieansprüche erlöschen bei unsachgemässer Installation, Fremdeingriffen oder Anpassungen durch nicht autorisierte Dritte.
  5. Technische Hinweise. Dimmbarkeit, Kompatibilität und Mindestlast richten sich nach Herstellerangaben. Netzabweichungen können nicht ausgeschlossen werden. Softwareupdates können Funktionen verändern; hierfür übernimmt RBC keine Haftung. Nachträgliche Anpassungen, Neuprogrammierungen oder Support werden nach Aufwand verrechnet. Produktionsbedingte Abweichungen bei LED sind kein Mangel.
  6. Lieferung. Liefertermine richten sich nach den Herstellern und sind unverbindlich. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Kunden oder den Transportdienst über. Mit Unterschrift auf dem Lieferschein bestätigt der Kunde den Erhalt einwandfreier Ware.
  7. Rückgaben und Stornierungen. Leuchten und Zubehör sind in der Regel Sonderbestellungen und nicht rückgabefähig. Rücknahmen erfolgen nur, wenn der Hersteller diese akzeptiert; Gebühren werden weiterverrechnet. Bei Rücktritt werden erbrachte Leistungen vollständig verrechnet.

V. Preise und Zahlung

  1. Allgemein. Alle Preise verstehen sich in CHF, exkl. MwSt; die gesetzliche MwSt wird zusätzlich verrechnet. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen und Mahngebühren erhoben werden.
  2. Planungsleistungen. Verrechnung nach effektivem Aufwand, monatlich, zahlbar innert 30 Tagen netto.
  3. Produkte und Lieferung. Ab einem Auftragswert von CHF 3'000 wird eine Anzahlung von 50 % fällig, zahlbar innert 10 Tagen. Übrige Rechnungen für Produkte und Lieferung sind innert 10 Tagen netto zahlbar.

VI. Haftung

  1. Haftungsgrundsatz. RBC haftet für Schäden nur bei Verletzung der Sorgfaltspflicht infolge grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz und nur für den direkten Schaden. Die Haftung für reine Vermögensschäden (z.B. aus Planungs- oder Mengenfehlern) ist – soweit gesetzlich zulässig – pro Schadenfall auf CHF 100'000 begrenzt. Für Personen- und Sachschäden gilt die Deckung der Berufshaftpflichtversicherung von RBC. Angaben zur Versicherung auf Anfrage.
  2. Haftungsausschluss. Ausgeschlossen ist die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Bauverzögerungen, Softwarefehler sowie Störungen externer Systeme.
  3. Leistungen Dritter. RBC haftet nicht für Leistungen Dritter (Elektroplanung, Elektroinstallation, GU, Lieferanten) sowie nicht für Pläne, die durch Dritte bearbeitet, ergänzt oder abweichend umgesetzt werden. Mit Übergabe der Pläne an den Elektroplaner liegt deren Integration und Umsetzung in dessen Verantwortung.
  4. Mängelrüge. Erkennbare Mängel an Plänen, Unterlagen oder Lieferungen sind innert angemessener Frist schriftlich zu rügen.

VII. Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Vertraulichkeit. Beide Parteien behandeln vertrauliche Projekt- und Geschäftsinformationen der anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsabwicklung.
  2. Datenschutz. RBC bearbeitet Personendaten nach dem schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG), ausschliesslich zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses.

VIII. Vertragsbeendigung

  1. Beendigung. Auftragsverhältnisse (Planung und Beratung) können von beiden Seiten jederzeit beendet werden (Art. 404 OR). Bereits erbrachte Leistungen werden nach Aufwand abgerechnet, angefangene Phasen anteilig.
  2. Vorleistungen. Kommt kein Auftrag zustande oder tritt der Kunde zurück, werden bereits erbrachte Leistungen vollständig verrechnet.

IX. Schlussbestimmungen

  1. Höhere Gewalt. Bei Ereignissen ausserhalb des Einflussbereichs von RBC (höhere Gewalt, Lieferengpässe, behördliche Massnahmen) verlängern sich Fristen angemessen; eine Haftung für daraus entstehende Verzögerungen ist ausgeschlossen.
  2. Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine zulässige ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
  3. Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Küsnacht ZH bzw. der Sitz von RBC.
  4. Änderungen. RBC kann diese AGB jederzeit anpassen. Massgeblich ist die bei Vertragsschluss gültige Version.